Nicht alle Dienstleistungen lassen sich unter die Analogie des operativen Regulierungsmanagements und des nachhaltigen Netzcontrollings fassen, hierfür gibt es unseren Kompetenzbereich Einzelvereinbarungen. Im Wesentlichen lassen sich die Dienstleistungen daran erkennen, dass diese nicht jährlich wiederkehrend während Ihres Geschäftsalltags anfallen. Beispiele gibt es hierfür viele; zu nennen wären Prozesse wie bsplw. die Ermittlung von sachgerechten Baukostenzuschüssen und/ oder Netzanschlussbeiträgen, die Begleitung bei Konzessionsvergabeverfahren oder den Vollzug der Kostenprüfung von A- Z.
Gerne geben wir Ihnen auch eine Einschätzung, ob wir Sie in vergleichbaren Projekten unterstützen können. Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns hierzu gerne an!
ANSPRECHPARTNER
Julian Schmidt
Die Kostenprüfung
Auf einen Blick die Zukunft erkennen und proaktiv handeln.
Alle fünf Jahre öffnen Sie die Bücher, um Ihrer zuständigen Regulierungsbehörde einen Einblick in Ihr Unternehmen zu gewähren. Spätestens dann, mit dem offiziellen Startschuss zur Befüllung von eigens konzipierten Erhebungsbögen zum Vollzug der Kostenprüfung, beginnt das Bangen und Hoffen. Über nichts Geringeres als Ihre künftige Ertragslage wird nun entschieden.
Die Komplexität ist vielschichtig. Zunächst müssen Sie sich zwischen den beiden bestehenden Verfahren entscheiden, um im Anschluss gute Argumente zur Anerkennung der anfallenden Kosten zu finden. Auch wenn die vorstehenden Punkte nicht abschließend sind, genügen sie, um eine gern unterschätzte Komplexität des Verfahrens anzudeuten.
Komplexität
Wir nehmen dem umfangreichen Prozess der Kostenprüfung seine Komplexität, indem wir Sie schon weit vor dem eigentlichen Prozess betreuen. Hierdurch können wir gewährleisten, dass ausreichend Zeit verbleibt, um sich auf die strategischen Aspekte zu konzentrieren.
Behördlicher Austausch
Wir übernehmen den vollständigen Austausch mit Ihrer Behörde. Natürlich nur wenn Sie dies wollen. Sollten Sie „lediglich“ einen passiven Partner benötigen, übernehmen wir dies gerne auch für Sie!
Kapitalkostenabzug
Im Zuge der Ermittlung der Erlösobergrenzen für die Folgeperiode wird seitens der Behörde ein anzusetzender Kapitalkostenabzug festgelegt. Wir überprüfen, ob dies auch seine Richtigkeit hat!
Festlegung der Erlösobergrenzen
Natürlich interessiert es uns ebenso brennend wie Sie, welche Erlösobergrenzen Sie für die Zukunft erwarten können.
Konzessionsvergabeverfahren
Vorreiter treffen Entscheidungen, mit denen Sie vorerst alleinstehen. Wir bieten Ihnen Sicherheit.
In deutlich längeren Zyklen finden Konzessionsvergabeverfahren und damit einhergehende Erlösobergrenzenübertragungen statt. Was häufig mit einem Wagnis einhergeht, kann im Falle der eigenen Konzession ein existenzieller Gedanke werden.
Es ist dabei eminent wichtig, einen Partner an seiner Seite zu wissen, der Ihre Motive versteht und Sie mit Expertise in eine gewinnbringende Zukunft führt.
Datenbasis
Ausschlaggebend für eine sichere Prognose ist eine valide Datenbasis. Nicht selten „knausern“ Unternehmen, deren Konzessionen ausgeschrieben werden, mit der Weitergabe von Datensätzen und wenn etwas preisgegeben wird, handelt es sich zumeist um einen historisch weit zurückliegenden Datensatz. Wir helfen Ihnen dennoch Licht ins Dunkel zu bringen.
Wirtschaftlichkeit
Lassen Sie uns einen gemeinsamen Blick auf die betriebswirtschaftlichen Potentiale der aufzunehmenden Konzession richten. Ein genauer Ertragsplan schützt Sie vor bösen Überraschungen.
Erlösobergrenzenübertragung
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Ermittlung der netzspezifischen Potentiale, sondern begleiten Sie vom Vergabeverfahren bis hin zur Abstimmung der übergehenden Erlösobergrenzenanteile. Wir kümmern uns um die vollständige Kommunikation mit dem abgebenden Netzbetreiber.
Mehr Informationen?
Unsere Module finden Sie auch detailliert beschrieben in unserer Unternehmensbroschüre. Schauen Sie doch gerne mal rein!
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