Steigt die Wettbewerbsintensität, dann steigt auch der Vertragsaufwand. Wir halten Ihnen den Rücken frei!
Seit über 10 Jahren kümmern wir uns um die Abwicklung der Verträge rund um die Netznutzung und das Messwesen für zahlreiche Verteilnetzbetreiber und Lieferanten. Mittlerweile verwalten wir rund 70.000 Vertragsverhältnisse und können sämtliche Prozesse effizient abbilden. Unsere Dienstleistungen verstehen wir als „Full-Service“, das heißt, wir halten jeglichen Aufwand von Ihnen fern, informieren Sie hingegen dann, wenn es erforderlich ist. Wir kümmern uns. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit auch für Rückfragen administrativer oder fachlicher Art zur Verfügung.
Wenn Sie ein Messstellenbetreiber, Lieferant oder Bilanzkreisverantwortlicher sind und einen Vertrag bei einem unserer Marktpartnern abschließen möchten, verwenden Sie dazu unser Netzvertragstool.
Vertragsmanagement für Netzbetreiber
Rund um die Vertragsabschlüsse müssen Dokumente wie Wiederverkäufernachweise, Erlaubnisscheine und Kommunikationsdaten ausgetauscht werden. Oftmals sind die Unterlagen nicht vollständig und es muss „nachgehakt“ werden. Umfirmierungen oder bloße Änderungen in den Dokumenten müssen mitgeteilt und im Falle von Lieferanteninsolvenzen Behörden informiert und der Insolvenzverwalter angeschrieben werden. Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Wir wickeln den gesamten Prozess ab und kümmern uns auch um alles, was nach Vertragsschluss folgt.
Lieferantenrahmenverträge Strom und Gas
Netzbetreiber sind verpflichtet, mit jedem Lieferanten, der innerhalb ihres Netzgebietes Endkunden mit Strom und Gas beliefern möchte, einen Netznutzungsvertrag abzuschließen. Als Lieferantenrahmenvertrag umfasst er alle Entnahmestellen im Netzgebiet.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Treten Dritte als Messstellenbetreiber im Netzgebiet in Erscheinung, dann ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages anzubieten. Mit diesem Vertrag werden Ausbau beziehungsweise (Weiter-)Nutzung von Messtechnik geregelt.
Messstellenvertrag
Netzbetreiber müssen einem Lieferanten auf Anfrage den Abschluss eines Messstellenvertrages anbieten, der sodann Gegenstand von Verhandlungen zwischen beiden Marktrollen werden kann und dessen Inhalte erhebliche Auswirkungen auf Folgeprozesse hat. Mit diesem Vertrag wird unter anderem die Abrechnung des Messstellenbetriebs geregelt.
Weitere Verträge
Neben den Verträgen in den Bereichen Netznutzung und Messwesen übernehmen wir bei Bedarf auch das Vertragsmanagement für Netzanschlussverträge aller Spannungs- und Druckstufen.
Vertragsmanagement für Lieferanten
Im Rahmen des Vertragsmanagements für Lieferanten genießen Sie vollständige Vertragsfreiheit. Sie sind an keine Laufzeit gebunden und können uns gerne auch für einzelne Vertragsschlüsse kontaktieren. Für umfangreiche Vertriebsaktionen in mehreren neuen Netzgebieten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Der Aufwand bei einzelnen Vertragsschlüssen ist nicht zu unterschätzen. Informationen und Daten müssen ausgetauscht werden und oftmals muss telefonisch „nachgefasst“ werden. Uns genügt der Name des Netzbetreibers und wir führen den Prozess von A bis Z für Sie durch.
Lieferantenrahmenverträge Strom und Gas
Voraussetzung für die Belieferung von neuen Kunden ist der Zugang zum Netz des jeweiligen Netzbetreibers. Hierfür bedarf es eines Lieferantenrahmenvertrags zwischen den beiden Marktrollen, der den Zugang zu allen Entnahmestellen in einem Netzgebiet gewährleistet.
Messstellenvertrag
Netzbetreiber müssen einem Lieferanten auf Anfrage den Abschluss eines Messstellenvertrages anbieten, der sodann Gegenstand von Verhandlungen zwischen beiden Marktrollen werden kann und dessen Inhalte erhebliche Auswirkungen auf Folgeprozesse hat. Mit diesem Vertrag wird unter anderem die Abrechnung des Messstellenbetriebs geregelt.
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Unsere Module finden Sie auch detailliert beschrieben in unserer Unternehmensbroschüre. Schauen Sie doch gerne mal rein!
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